Was die Vorlage enthält
Drei Seiten zum Aufbewahren an der Anlage und ein Hinweisblatt.
- A Maschine und Anweisung
- B Geltungsbereich: welche Tätigkeiten die Anweisung erfasst und welche nicht
- C Energiequellen und Trennstellen: eine Zeile je Quelle, mit Trenneinrichtung, Sicherung, gespeicherter Energie und Prüfung der Energiefreiheit
- D Sicherungsmittel, Werkzeuge und PSA
- E Stillsetzen und Freischalten, Schritt für Schritt
- F Prüfung der Energiefreiheit vor Beginn der Arbeit
- G Besondere Bedingungen: Gruppensicherung, Fremdfirmen, Schichtwechsel, Probelauf, hängendes Schloss
- H Wiedereinschalten und Übergabe
- I Berechtigte Personen und ihre Unterweisung
- J Freigabe und Überprüfungen
Die Seiten 1 und 2 enthalten die Anweisung, Teile A bis H; Seite 3 die berechtigten Personen, die Freigabe und die Überprüfungen. Das Hinweisblatt erklärt die Schritte, wann ein einfacheres Dokument genügt und wann ein Freigabeschein nötig ist, die Rollen und zu jeder Anforderung die deutsche und die Schweizer Vorschrift nebeneinander; hat ein Land keine eigene Vorschrift, steht es dort.
Wann brauchen Sie sie?
Bevor jemand eine Maschine instand hält, reinigt, einrichtet oder eine Störung beseitigt, wird sie abgeschaltet, von jeder Energiequelle getrennt, gegen Wiedereinschalten gesichert und auf Energiefreiheit geprüft. Eine schriftliche Anweisung je Maschine stellt sicher, dass jede Energiequelle und jede gespeicherte Energie erfasst ist, jedes Mal gleich, durch beauftragte und unterwiesene Personen. Einmal je Maschine erstellen, freigeben lassen und nach jeder Änderung überprüfen.
Vorschriften, denen die Vorlage folgt
Deutschland
- BetrSichV §3, §8, §10, §12 und §13 (Überprüfung, Trennen von Energiequellen, Instandhaltung, Unterweisung, Fremdfirmen)
- TRBS 1112, Instandhaltung (März 2019)
- TRBS 2111, Mechanische Gefährdungen (März 2014), für den Schichtwechsel
- DGUV Information 209-015, Instandhaltung an Maschinen und Anlagen (Juni 2026)
- DGUV Vorschrift 3 §6 und DIN VDE 0105-100 für das elektrische Freischalten
- EN ISO 14118, Vermeidung von unerwartetem Anlauf
Schweiz
- VUV Art. 3, 6, 8, 9, 30, 32b und 43 (Kontrolle, Unterweisung, Fremdfirmen, Trenneinrichtungen, gefahrloser Zustand vor der Instandhaltung)
- Suva, acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung (84040, 88813), und Suva 66121, Instandhaltung planen und überwachen
- Suva-Checklisten 67075 (unerwarteter Anlauf) und 67192 (Instandhaltung)
- Starkstromverordnung (StV), Art. 72
- Suva 84042, lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität
Am 14. Oktober 2026 gegen die aktuellen Ausgaben geprüft.