Was die Vorlage enthält
Drei Arbeitsseiten für die Prüfung an der Maschine und ein Hinweisblatt.
- A Angaben zum Audit: Maschine, Verfahren, Auditor/-in, Anlass
- B Schriftliches Freischaltverfahren: Gibt es eines, und passt es zur Maschine?
- C Trennstellen und Abschalteinrichtungen
- D Schlösser, Anhänger und Schlüssel
- E Anbringen und Entfernen der Schlösser
- F Prüfung der Energiefreiheit
- G Unterweisung und Qualifikation
- H Fremdfirmen
- I Überprüfung und Dokumentation
- J Feststellungen und Maßnahmen, jeweils mit verantwortlicher Person und Termin
- K Ergebnis und Unterschriften
- L Abschluss, wenn alle Maßnahmen erledigt sind
Die Seiten 1 und 2 enthalten die Checkliste, Teile A bis I, jeder Punkt mit Ja, Nein oder n.z.; Seite 3 die Tabelle für Feststellungen und Maßnahmen, die Unterschriften und den Abschluss. Das Hinweisblatt erklärt die Schritte, wann eine einfachere Prüfung genügt, wer auditiert und zu jeder Anforderung die deutsche und die Schweizer Vorschrift nebeneinander; hat ein Land keine eigene Vorschrift, steht es dort.
Wann brauchen Sie sie?
Der Arbeitgeber prüft, ob die Schutzmaßnahmen wirken, und passt sie an, wenn sich etwas ändert. Beim Freischalten heißt das: eine Maschine mit ihrem schriftlichen Verfahren abgehen. Sind die Trennstellen gekennzeichnet und abschließbar, hat jede Person ein persönliches Schloss, wird die Energiefreiheit geprüft, sind alle unterwiesen? Jedes Nein wird eine Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Auditieren Sie in dem Abstand, den Ihr Betrieb festlegt, und nach jedem Ereignis oder jeder Änderung an Maschine oder Verfahren.
Vorschriften, denen die Vorlage folgt
Deutschland
- ArbSchG §3, §6, §8 und §12; BetrSichV §3, §4, §8, §10, §12 und §13: Wirksamkeitsprüfung, Dokumentation, Fremdfirmen, Instandhaltung, jährliche Unterweisung
- TRBS 1112, Instandhaltung (März 2019), und TRBS 2111, Mechanische Gefährdungen: persönliche Sicherungsschlösser, Schichtwechsel, Stilllegung unsicherer Maschinen
- DGUV Information 209-015, Instandhaltung an Maschinen und Anlagen (Juni 2026)
- DGUV Vorschrift 1 und 3; DIN VDE 0105-100, die fünf Sicherheitsregeln
Schweiz
- VUV Art. 3, 4, 6, 8, 9, 30, 32b und 43
- NIV Art. 22: die fünf Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Installationen
- EKAS-Richtlinie 6508 (ASA)
- Suva 84040 und 88813, acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung; Suva 84042 für Elektroarbeiten
- Suva-Checkliste 67075, Unerwarteter Anlauf von Maschinen und Anlagen
Am 15. Oktober 2026 gegen die aktuellen Ausgaben geprüft.