Was die Vorlage enthält
Drei Arbeitsseiten zum Aushängen an der Arbeitsstelle und ein Hinweisblatt.
- A Arbeit und Gültigkeit
- B Arbeit und Schutzart, mit Begründung, wenn Seitenschutz oder Netze nicht möglich sind
- C Zwölf erforderliche Maßnahmen: Standflächen, Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Öffnungen, Ausrüstung, Anschlagpunkte, herabfallende Gegenstände, Wetter, Freileitungen und zugehörige Scheine
- D PSA gegen Absturz: System, Anschlagpunkte, Freiraum
- E Rettung: Verfahren, Ausrüstung an der Arbeitsstelle, niemand allein
- F Freigabe
- G Abschluss
Die Seiten 1 und 2 enthalten den Erlaubnisschein, Teile A bis G; Seite 3 die Prüfliste für PSA gegen Absturz und Anschlagpunkte und die Liste der Arbeitsgruppe. Das Hinweisblatt erklärt die Schritte, wann ein einfacheres Dokument genügt, Rollen und Rettung und zu jeder Anforderung die deutsche und die Schweizer Vorschrift nebeneinander; hat ein Land keine eigene Vorschrift, steht es dort. Der Schein druckt keine Absturzhöhe: Die Grenzwerte sind je Land verschieden und stehen auf dem Hinweisblatt.
Wann brauchen Sie ihn?
Keine deutsche oder Schweizer Vorschrift verlangt einen Erlaubnisschein für Arbeiten mit Absturzgefahr, aber beide verlangen, dass der Schutz gewählt und die Rettung geplant ist, bevor die Arbeit beginnt. Der Schein hält das für nicht routinemäßige Arbeiten fest: an ungesicherten Kanten, Öffnungen, Lichtkuppeln oder nicht durchtrittsicheren Dächern, mit Rückhalte- oder Auffangsystem oder wo ein Sturz auf Maschinen oder in Wasser führen kann. Seitenschutz und Netze gehen vor; der Auffanggurt nur, wo sie nicht möglich sind.
Vorschriften, denen die Vorlage folgt
Deutschland
- ArbSchG §8, Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- ASR A2.1, Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen (geändert 2022)
- BetrSichV Anhang 1 und TRBS 2121 mit Teil 1 (Gerüste) und Teil 2 (Leitern)
- DGUV Vorschrift 38, Bauarbeiten, und DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Regel 112-198, PSA gegen Absturz, und DGUV Regel 112-199, Retten (Juli 2022)
- DGUV Information 208-019, fahrbare Hubarbeitsbühnen, und DGUV Grundsatz 308-008, Ausbildung der Bediener
Schweiz
- VUV, Verordnung über die Unfallverhütung, Art. 5, 6, 8, 9, 21, 32a und 32b
- EKAS-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit, zu VUV Art. 21 (Absturzhöhen für Abschrankungen und Geländer)
- BauAV, Bauarbeitenverordnung (Stand 1. Januar 2024)
- Suva 44002, Sicherheit durch Anseilen (Oktober 2025), Suva 84044 und Checkliste 67064/2
Alle am 15. Oktober 2026 gegen die aktuellen Ausgaben geprüft.